In der Oberstufe wird das Fach Recht als Wahlfach angeboten, es wird über die drei Jahrgänge jahrgangsübergreifend unterrichtet und kann auch schriftlich oder mündlich im Abitur gewählt werden.
Unsere Gesellschaft wird zunehmend rechtlich bestimmt, so dass juristische Grundkenntnisse für das Verständnis vieler Lebensbereiche immer wichtiger werden. In allen drei großen Rechtsbereichen (Strafrecht, Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht) werden Grundprinzipien gelernt  und auf dieser Grundlage Probleme und Fälle gelöst.
Der Kurs richtet sich sowohl an Lernende, die über ein Jura-Studium nachdenken als auch an andere, die sich für rechtliche Fragen interessieren; die Inhalte sind häufig ein Beitrag zur Lebens- und Berufsorientierung.
Unabhängig von deisem Fach werden im Rahmen des „Aufgabengebietes Rechtserziehung“ in allen Jahrängen der Schule, auch in den Jahrgängen 5 bis 10, rechtliche Grundfragen (Kinderrechte, Grundrechte, einfache  Verträge, Verbraucherrecht, Arbeitsrecht, (Jugend-)Strafrecht und Umgang mit Behörden) in verschiedenen Kontexten angesprochen.