Der Nachschreibtermin ist offen für Schüler*innen der Jahrgänge 8-10, die morgens formal korrekt abgemeldet wurden und ein Attest (Jg.9 und 10) bzw. eine elterliche Entschuldigung für den Haupttermin der Klassenarbeit hatten.
Voraussetzungen für das Nachschreiben sind:
Das Attest (bzw. Entschuldigung) wurde von der Fachlehrkraft geprüft. Die Fachlehrkraft hat spätestens am Mittwoch vor dem Nachschreibtermin die Nachschreibklassenarbeit mit allen zugehörigen Materialien bei dem AL abgegeben (siehe Vorsetzblatt in Dateien). Die Fachlehrkraft informiert den*die Schüler*in über den Termin und den Ort.
– Uhr
T 0106 Klassenraum der 9a
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